- Seit dem 18.12.2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
- Für Fahrzeuge mit Zulassung bis zum 31.12.2023 übernimmt smart die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung.
- Für Fahrzeuge mit Zulassung ab dem 01.01.2024, bietet smart Privatkunden, die bis Ende des Jahres 2023 bestellen bzw. schon bestellt haben, den ursprünglich ab Januar 2024 geplanten reduzierten Umfang der Prämie
Dezember 18, 2023, Leinfelden-Echterdingen, Deutschland. Nach dem abrupten Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen durch den Umweltbonus seitens der Bundesregierung hat sich smart dazu entschieden, Privatkunden bis Ende des Jahres den vollen Umfang der Prämie auszugleichen.
Für Privatkundenfahrzeuge mit Zulassung bis zum 31.12.2023 übernimmt smart die bis zum 17.12.2023 gültige volle Förderung. Dies inkludiert den Herstelleranteil sowie den Bundesanteil. Dieser Ausgleich wird als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Kundenfahrzeuge mit Zulassungsdatum ab 01.01.2024 Privatkunden, die bis zum 31.12.2023 einen smart #1 oder smart #3 bei ihrem smart Vertriebspartner oder online über www.smart.de bestellen oder bereits bestellt haben und deren Zulassung in 2024 ansteht, gleicht smart den ursprünglich ab 1. Januar 2024 geltenden reduzierten Umweltbonus inklusive Herstelleranteil aus. Dieser Ausgleich wird ebenfalls als zusätzlicher Nachlass gewährt.
Wolfgang Ufer, CEO smart Deutschland: „Das plötzliche Ende der Umweltprämie für Elektroautos haben wir mit Verwunderung zur Kenntnis genommen und halten die Kurzfristigkeit für unsere Kunden für unzumutbar. Wir wollen weiterhin nachhaltige Mobilität ermöglichen. Daher haben wir uns zur Übernahme des Umweltbonus für Bestellungen bis zum Jahresende entschieden und bieten unseren privaten Kunden daher die finanzielle Unterstützung, mit der sie bisher gerechnet haben."